Nachgerichtliches Inkasso
Sie verfügen bereits über einen Vollstreckungstitel? Bevor wir die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher veranlassen, wenden wir uns nochmals persönlich an den Schuldner und versuchen ihn zur Zahlung zu bewegen.
Bleibt dies erfolglos steht der Weg frei zur Zwangsvollstreckung. Dabei gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten die wir für Sie ausschöpfend überprüfen - auch wenn der Schuldner bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben sollte
- Verfügt der Schuldner über bewegliches Vermögen (Wertgegenstände, Bargeld, Auto)?
- Ist eine Forderungspfändung möglich (Arbeitseinkommen, Rente)?
- Hat der Schuldner Steuererstattungsansprüche beim Finanzamt?
- Ist der Schuldner verheiratet und der Partner muss für die Schulden aufkommen?
- Hat der Schuldner eventuell geerbt oder ist selbst verstorben und der Nachlass liegt in den Händen der Erben?
- Kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden?
- Hat der Schuldner einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung abgeschlossen?
Dies sind nur einige kleine Beispiele dafür wie wir an Ihr Geld kommen können!
Unser Know-how setzen wir für Sie ein!