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Gerichtliches Inkasso
Seit 1.7.2008 dürfen Inkassounternehmen das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Abgabe an das streitige Gericht einleiten. Dadurch können wir kostengünstig Ihre Forderungen titulieren lassen, wodurch selbst Ihr Schuldner profitiert, da er nicht durch hohe Kosten zusätzlich belastet wird und Ihnen als Kunde erhalten bleibt.
Falls außergerichtlich keine Begleichung der Forderung erzielt werden konnte, bleibt alles bei uns in einer Hand. Wir erwirken für Sie einen Vollstreckungstitel mit Beantragung des Mahn- und Vollstreckungsbescheids beim zuständigen zentralen Mahngericht und leiten alle notwendigen Schritte ein, um Ihre Forderungen zu verwirklichen. Hierzu gehört die Zwangsvollstreckung in verschiedener Form und nach Bedarf die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung auch mit Beantragung eines Haftbefehls, um an Informationen und letztendlich an Ihr Geld zu gelangen.
Außerdem vertreten wir Sie in gerichtlichen Schuldnerbereinigungsverfahren oder melden Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren an.
Inkasso statt Anwalt!
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